Selbstorganisation der Nutzung von Gemeingütern

Wie kann die langfristige Nutzung von gemeinschaftlichen Ressourcen gestaltet werden, dass deren langfristige Eigenwirtschaftlichkeit gesichert ist? Die Wirtschaftsnobelpreisträgerin Elinor Ostrom zeigt auf, dass dies ohne zentrale Regulierung oder Privatisierung mittels Regulierung durch die Beteiligten selbst durchaus möglich ist.

In ihrem Buch „Die Verfassung der Allmende“ zeigt sie anhand der Analyse zahlreicher Einzelfälle weltweit, wie zum Beispiel regionaler Bewirtschaftungsformen für Hochgebirgsalmen in der Schweiz und Japan, Bewässerungssystemen in Spanien und auf den Philippinen oder Grundwasserbecken in Kalifornien, erfolgreiche und gescheiterte Beispiele für die nachhaltige Bewirtschaftung von lokalen Allmende-Ressourcen (Gemeingüter als neues Wort für Allmende) in Selbstorganisation auf. Aufbauend auf dieser empirischen Forschung entwickelte sie Bauprinzipien für die langlebige Nutzung von Gemeingut-Ressourcen.

Die langfristige Nutzung der Gemeingut-Ressource erfordert die Lösung zweier Problemstellungen:

  • Aneignungsprobleme:
    diese betreffen die Zuteilung des Flusses der Ressourceneinheiten zu den Individuen der Gemeinschaft. Die Herausforderung besteht darin, ein konstantes, zeitunabhängiges Quantum von Ressourceneinheiten so zuzuteilen, dass Rentenvergeudung vermieden und Unsicherheit und Streit über die Zuweisung der Rechte reduziert wird.
  • Bereitstellungsprobleme:
    diese betreffen die Sicherung der Verfügbarkeit der Gemeingut-Ressource. Wie wird sichergestellt, dass diese erhalten bzw. hergestellt und instandgehalten wird? Wie sind die Pflichten in der Gemeinschaft aufgeteilt?
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Selbstorganisation kann nicht gelingen!?

Zur Begründung, dass Selbstorganisation nicht gelingen kann, dass eine externe (staatliche) Institution den Individuen, die gemeinsam die Gemeingut-Ressource nutzen, das Handeln oktroyieren soll, werden drei Modelle herangezogen. Diese sagen voraus, dass die Akteur*innen, die solche Ressourcen nutzen, nicht kooperieren werden, um kollektive Vorteile zu erzielen. Sie unterstellen, die Akteur*innen seien Gefangene einer statischen Situation, unfähig, die Regeln, die ihre Anreizstrukturen beeinflussen, zu verändern.

  • Tragik der Allmende (nach Garret Hardin): da das Individuum den aus der Gemeingut-Ressourcen-Nutzung gezogenen Gewinn für sich lukriert, die Kosten der Übernutzung der Ressource auf alle aufgeteilt wird, somit nur ein Teil der Kosten das Individuum trifft, hat das Individuum kein Interesse sich bei der Ressourcen-Nutzung einzuschränken.
  • Gefangenendilemma-Spiel: wählen die Spieler (zwei) ihre dominante Strategie (Übernutzung der Ressource), erzeugen sie ein Gleichgewicht, das für beide das drittbeste Resultat darstellt.
  • Logik des kollektiven Handelns (nach Mancur Olson): Wenn das Individuum von der Nutzung einer Gemeingut-Ressource, sobald diese erzeugt ist, nicht ausgeschlossen werden kann, hat es keinen Anreiz, freiwillig zu dessen Bereitstellung beizutragen.

Die von Elinor Ostrom zusammengetragenen Beispiele belegen dementgegen, dass es Gemeinschaften an Gemeingut-Ressourcen-Nutzenden gelingen kann, Institutionen zu schaffen, die ihnen in Selbstorganisation eine langfristige Nutzung der Gemeingut-Ressource sichert.

Der Argumentation, dass es den Gemeinschaften, den Fischern, Bauern, an ausreichender Kompetenz zum Management der Gemeingut-Ressourcen mangelt, sie der wissenden, externen Führung bedürfen, nimmt sich Elinor Ostrom nicht an. Allerdings beweisen ihre aufgezeigten Beispiele, dass es den „einfachen“ Menschen durchaus gelingt, sehr effiziente, ausgeklügelte Institutionen/Regelsysteme zu schaffen und diese an sich ändernde Rahmenbedingungen auch anzupassen.

Bauprinzipien

Wie ist es den Menschen in derart komplexen, unsicheren und interdependenten Milieus, in denen sie fortwährend starken Anreizen zu opportunistischem Verhalten ausgesetzt waren, gelungen, die Nachhaltigkeit und Robustheit ihrer Gemeingut-Ressourcen-Gemeinschaft zu bewahren? Auf diese, ihre zentrale Frage antwortet Elinor Ostrom, dass es nicht an generellen operativen Regeln liegt, ihre Erkundungen zeigen, dass sich die operativen Regeln in den verschiedenen Gemeinschaften beträchtlich unterscheiden. Die Erklärung der Langlebigkeit ist vielmehr in diesen Unterschieden zu sehen, die spezifischen Regeln reflektieren die besonderen Eigenschaften der Gemeingut-Ressource, die kulturell determinierten Weltanschauungen sowie die wirtschaftlichen und politischen Besonderheiten in den Gemeinschaften.
Als kennzeichnend für robuste Gemeingut-Ressourcen-Gemeinschaften sieht Elinor Ostrom die (Selbst-)Beschaffung einer Institution, die auf sieben bzw. in größeren, komplexen Fällen acht Bauprinzipien fußt. Dabei versteht sie unter Bauprinzipien wesentliche Elemente oder wesentliche Bedingungen, kraft derer diese Institutionen die Gemeingut-Ressource aufrechterhalten und die langandauernde Einhaltung der Regel gesichert haben.

  1. Klar definierte Grenzen
    Es ist klar definiert, wo die Grenzen der Gemeingut-Ressourcen-Gemeinschaft sind und wer das Recht auf Nutzung der Gemeingut-Ressource hat.
  2. Passung der Regeln mit den lokalen Gegebenheiten
    Die Regeln für die Aneignung und Bereitstellung der Ressource entsprechen den örtlichen und den kulturellen Bedingungen. Aneignungs- und Bereitstellungsregeln sind aufeinander abgestimmt; die Verteilung der Kosten unter den Nutzenden ist proportional zur Verteilung des Nutzens.
  3. Gemeinschaftliche Entscheidungen
    Die meisten Personen, die von einem Ressourcensystem betroffen sind, können (müssen aber nicht) an Entscheidungen zur Bestimmung und Änderung der Nutzungsregeln teilnehmen.
  4. Überwachung
    Es muss ausreichend Kontrolle über Ressourcen geben, um Regelverstößen vorbeugen zu können. Personen, die mit der Überwachung der Ressource und deren Aneignung betraut sind, müssen selbst Nutzende oder den Nutzenden rechenschaftspflichtig sein.
    Vorteilhaft bzgl. der Kosten der Überwachung ist die Regelung der Ressourcennutzung dergestalt, dass sie die gegenseitige Überwachung gleich mit sich bringt (zB Nächstnutzender übernimmt direkt, somit kann Vornutzender nicht länger und Nächster nicht früher aneignen).
  5. Abgestufte Sanktionen
    Nutzende, die operative Regeln verletzen, werden von anderen Nutzenden, von deren Bevollmächtigten oder von beiden glaubhaft mit abgestuften Sanktionen belegt, entsprechend der Schwere und dem Kontext des Vergehens.
    Sanktionen, die auf die Umstände der Verletzung nicht eingehen, den Mensch hinter der Tat nicht sehen, zB Notsituationen ignorieren, werden als unfair erlebt, verlieren an Akzeptanz.
  6. Konfliktlösungsmechanismen
    Diese müssen schnell, günstig und direkt sein. Es gibt lokale Räume für die Schlichtung von Konflikten zwischen Nutzenden sowie zwischen Nutzenden und ihren Bevollmächtigten.
    Gesteht jemand einen Fehler ein oder ist mit persönlichen Problemen konfrontiert, die ihn gelegentlich daran hindern, eine Regel einzuhalten, hat er aber keinen Zugang zu Mechanismen, die es ihm erlauben, sein Fehlverhalten wiedergutzumachen, gelten ihm die Regeln bald als unfair, die Quote der Regelkonformität sinkt eventuell generell.
  7. Anerkennung des Organisationsrechts der Gemeingut-Ressourcen-Gemeinschaft
    Das Recht der Nutzenden, ihre eigenen Institutionen für die Aneignung der Ressource zu entwickeln, wird von keiner externen staatlichen Behörde in Frage gestellt.
    Andernfalls eröffnet sich dadurch für Nutzende die Möglichkeit, über die externe Instanz die Regeln in der Gemeinschaft in Frage zu stellen, auszuhebeln.
  8. Eingebettete Institutionen (für Gemeingut-Ressourcen-Gemeinschaften, die Teil eines größeren Systems sind)
    Aneignung, Bereitstellung, Überwachung, Durchsetzung, Konfliktlösung und Verwaltungsaktivitäten sind auf mehreren Ebenen miteinander verwoben.
    Das Verweben erfolgt dabei nicht von oben, sondern baut sich aus den kleineren Gemeinschaften nach oben auf.

Gewährleistet die die Gemeingut-Ressourcen-Gemeinschaft organisierende Institution die Bauprinzipien, ist eine bedingte Selbstverpflichtung der Nutzenden zu erwarten. Diese besagt, die gemeinsam entwickelten Regeln bis auf äußerste Notfälle immer einzuhalten, wenn auch alle anderen Beteiligten die gleiche Verpflichtung eingehen und entsprechend handeln.
Die Individuen, die sich für diese Regeln entscheiden, können eine sichere (können nicht lange von Regelbrechern ausgenutzt werden), vorteilhafte (sofern die meisten die Regeln befolgen, steigen sie besser als mit ihrer kurzfristig dominanten Strategie aus) und glaubwürdige (man weiß, dass durch Überwachung grundlose Abweichungen sehr wahrscheinlich entdeckt werden) Selbstverpflichtung eingehen. Diese besteht darin, die Regel so lange zu befolgen, als (1) die meisten ähnlich situierten Individuen die gleiche Selbstverpflichtung eingehen und (2) der langfristig erwartete Nettonutzen, der mit dieser Strategie erzielt wird, größer ist als der langfristig erwartete Nettonutzen von Individuen, die kurzfristige, dominante Strategien verfolgen.

Institutionenbeschaffung

Bedingung für eine nachhaltige und robuste Gemeingut-Ressourcen-Gemeinschaft ist eine ihr zugrundeliegende Institution, die den zuvor aufgeführten Bauprinzipien gerecht wird.

Institution definiert Elinor Ostrom als eine Gruppe von Arbeits- oder Verfahrensregeln, die festlegen

  • wer berechtigt ist, Entscheidungen auf einer bestimmten Ebene zu treffen,
  • welche Handlungen erlaubt oder verboten sind,
  • welche Aggregationsregeln zu verwenden,
  • welche Prozesse einzuhalten,
  • welche Informationen bereitzustellen und
  • welche Auszahlungen den Individuen entsprechend ihrer Handlungen zuzuteilen sind.

Einflussreich auf Institutionenbeschaffung haben sich eine oder mehrere der folgenden Variablen gezeigt:

  • die Gesamtzahl der Entscheidungstragenden,
  • die Zahl der Akteur*innen, die mindestens erforderlich ist, um einen kollektiven Nutzen zu realisieren,
  • die verwendete Diskontierungsrate (was muss vom erwarteten Gewinn aufgrund von Gegebenheiten noch abgezogen werden),
  • Ähnlichkeiten der Interessen und
  • das Vorhandensein von Akteur*innen mit einem beträchtlichen Führungspotenzial oder anderen Aktivposten.

Stellt sich die Frage, wie es den Individuen gelingt eine Institution für ihre Gemeingut-Ressource zu beschaffen, die Selbstorganisation aufzustellen. Und warum sollten Nutzende ihre Ressourcen-Aneignung beschränken und in die Bereitstellung einer Institution investieren?

Die Fallstudien ergaben, dass es sich um inkrementelle, sequentielle und selbsttransformierende Prozesse handelt, um viele kleine Schritte mit geringen Anfangskosten. Selten mussten die Teilnehmenden gleichzeitig handeln, ohne zu wissen, was die anderen taten. Da der Prozess inkrementell und sequentiell verlief und sich früh Erfolge einstellten, wurden Zwischengewinne aus den Anfangsinvestitionen realisiert, bevor jemand größere Investitionen vornehmen musste. Jede institutionelle Änderung transformierte die Anreizstruktur, die den Rahmen für künftige strategische Entscheidungen bildete.
Externe Behörden können eine positive Rolle spielen, indem sie Einrichtungen bereitstellen, die das Potenzial der Nutzenden zur Entwicklung effizienter Institutionen verbessern. Sobald sich die Behörden für die Lösung von Gemeingut-Ressourcen-Probleme zuständig erklären, ist jedoch damit zu rechnen, dass manche Nutzende vor Ort nur darauf warten, dass „der Staat“ sich ihrer Probleme annimmt.
Grundlage für die Wahl der Institution sind Informationen über den Nutzen der vorgeschlagenen Regeln, über die Kosten der Transformation, Überwachung und Durchsetzung der angedachten Regeln. Informationen über gemeinsame Normen der Nutzenden und über andere Handlungsoptionen sind ebenfalls von Belang. Wenngleich kaum davon ausgegangen werden kann, dass diese Informationen ausreichend verfügbar werden, sind die Kosten für deren Beschaffung von Relevanz. Das inkrementelle, sequentielle Vorgehen macht diese Kosten allerdings händelbar, von externer Seite, über Beispiele anderer oder über Informations-Bereitstellung durch externe Behörden, ist Erleichterung möglich.

Die Institution, die Selbstorganisation, wird nach den Erkenntnissen von Elinor Ostrom nicht in einem Schöpfungsakt aufgestellt, die „Beschaffung“ erfolgt über die schrittweise, punktuelle Weiterentwicklung bereits bestehender (Status quo) Regelungen bzgl. des Verbotene, des Gebotenen und des Erlaubten. Somit ist nicht zwischen der Beschaffung und der Transformation der Institution (der Arbeits- und Verfahrensregeln) zu unterscheiden, es geht jeweils um die inkrementelle und sequentielle Weiterentwicklung von Status-quo-Regeln. Sofern externe Regime keinen Einfluss auf gemeinschafts-internen Entscheidungen nehmen, erhöht sich die Erfolgswahrscheinlichkeit für die Regeländerung (von Elinor Ostrom nach Einfluss gereiht), wenn

  1. die meisten Nutzenden sich darin einig sind, dass ihnen ein Schaden droht, wenn sie sich nicht für eine Alternativregel entscheiden,
  2. die meisten Nutzenden von den vorgeschlagenen Regeländerungen in ähnlicher Weise betroffen sind,
  3. die meisten Nutzenden der fortgesetzten Nutzung ihrer Gemeingut-Ressource einen hohen Wert beimessen,
  4. die meisten Nutzenden relativ niedrige Informations-, Transformations- und Durchsetzungskosten zu gegenwärtigen haben,
  5. die meisten Nutzenden generalisierte Normen der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens, die sie als soziales Startkapital verwenden können, teilen.
  6. Die Gruppe, die die Gemeingut-Ressource nutzt, ist relativ klein und stabil

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Die Forschungen von Elinor Ostrom beziehen sich auf die Nutzung von Naturressourcen. Die von ihr gewonnenen Erkenntnisse über die Selbstorganisation von Gemeinschaften sind jedoch generell für Vorhaben des kollektiven Handelns von größtem Nutzen.

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Quelle:

Elinor Ostrom: Die Verfassung der Allmende, Mohr Siebeck Thübingen 1999